Masid Stone-Bliss
Schadstoffreies Mauer- & Steinschuztmittel, gegen Schimmel, Haus- & Kellerschwamm. Zur Verfestigung und Sanierung.
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Produkt Nr. | Bezeichnung | Preis | Grundpreis | Menge |
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Stone-Bliss | ||||
stonebliss | Stone-Bliss 5 Liter 1:1 Endprodukt 10 Liter | 141,19 € | 28,24 €/1 Liter | |
stonebliss | Stone-Bliss 1 Liter 1:1 Endprodukt 2 Liter | 30,76 € | 30,76 €/1 Liter |
Beschreibung Masid Stone-Bliss
STONE-BLISS ist ein schadstofffreies, lösungsmittelfreies, mit Wasser verdünnbares Produkt zur Mauerwerkssanierung.
Aufgrund des neuartigen physikalisch mechanischen Wirkprinzips werden Pilze durch den Kristallisierungsprozess zerstört. STONE-BLISS reagiert mit Beton und mineralischem Mauerwerk, was zu einer Verengung der Poren führt. Auf diese Weise wird das weitere Eindringen des Wassers schließlich gestoppt, wobei der Diffusionsausgleich gewahrt bleibt. STONE-BLISS hat ausgeprägte pilzvorbeugende und pilzbekämpfende Eigenschaften. STONE-BLISS wirkt materialverfestigend.
Inhaltsstoffe Masid Stone-Bliss
Mineralische und nachwachsende Rohstoffe;
- Kaliumbikarbonat
- Kieselsäure
- Cellulose
- Wasser
- Naturstoffe
Verwendungszweck Masid Stone-Bliss
- Schutz des Mauerwerks vor Pilzbefall
- Bekämpfung von Pilzen, insbesondere auch Hausschwamm und Kellerschwamm
- Reduzierung von Schadstoffemission nach z. B. Einsatz von Fungiziden
- Mauerwerksverfestigung
Anwendungsbereiche
- für alle mineralischen Untergründe (z.B. Mauerwerk) bei Schimmelbefall, insbesondere bei Hausschwamm
- gegen Salzausblühungen wie Salpeterbildung
- Schutz vor saurem Regen und Sanierung diesbezüglicher Schäden
- zur Betonsanierung
- zur Sanierung nach Überschwemmungen
- zur Sanierung von Kunstobjekten aus Stein, Marmor, Gips o. ä.
- Im Aufenthaltsbereich von Allergikern, Kranken und Kindern, da STONE-BLISS frei ist von Schadstoffen, Chlor und Fungiziden,
- Im Aufenthaltsbereich von Tieren (z.B. Bienen und Stallungen)
Biologische Eigenschaften STONE-BLISS
- enthält keinerlei toxikologisch bedenkliche Inhaltsstoffe
- Kein Gefahrgut! Nicht brennbar! Ist nicht kennzeichnungspflichtig gemäß §4 der Gefahrstoffverordnung
- sondert außer Wasserdampf keine Dämpfe ab (keine Eigenemissionen)
- Lebensmittel- und bienenecht